Betriebsschließungsversicherung

Ob Wurstwaren, Backwaren oder ein Imbiss, alles was zum Verzehr angeboten wird, muss nicht nur optisch appetitlich aussehen und gut schmecken, sondern muss auch bekömmlich sein. Ein besonderes Augenmerk legt die Gesundheitsbehörde darauf. Auch wenn die größtmöglichste Sorgfalt und die akribischste Sauberkeit eingehalten wird, können Krankheitserreger in die Waren und Rohstoffe gelangen und das Erzeugnis oder die Ware verderben.

Speziell Betriebe, die Lebensmittel verkaufen, herstellen oder verarbeiten sind dem Risiko ausgesetzt, dass Krankheitserreger durch Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten in die Waren oder Rohstoffe gelangen.

Schon beim kleinsten Verdacht der Behörden auf gefährliche Krankheiten oder Erreger genügt es, dass es zu einer Betriebsschließung kommt. Die Betriebsschließungsversicherung leistet für die laufenden Kosten für Miete oder Pacht, Teilzahlungsraten für Maschinen, Steuern, Löhne und Gehälter sowie den entgehenden Gewinn.

Beispiele, wann eine Betriebsschließungsversicherung greift: Das Personal einer Bäckerei ist an einem ansteckenden Virus erkrankt. Das Gesundheitsamt verhängt ein Tätigkeitsverbot und schließt die Bäckerei.

Es werden Salmonellen in einer Metzgerei festgestellt. Das Gesundheitsamt ordnet an, dass die Waren und Vorräte vernichtet und die Metzgerei desinfiziert werden muss. Aufgrund der Desinfektion muss der Betrieb für einen Tag schließen.

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