Mietverlustversicherung

Die Mietverlustversicherung sichert den finanziellen Ausgleich des Mietausfalles sowie der Mietminderung ab, wenn das versicherte Objekt beschädigt ist. Als Eigentümer eines privat oder gewerblich vermieteten Objektes kann der Ausfall der Mieteinnahmen die Existenz bedrohen, da oft ein Kreditinstitut zur Objektfinanzierung bedient werden muss.

Die Leistungen der Mietverlustversicherung beschränken sich nicht nur auf den Ersatz des Mietausfalles sondern auch auf die Nebenkosten, wie Grundsteuer oder Müllabfuhrgebühren. Die Entschädigungsleistungen werden erbracht, wenn ein Sachschaden am Objekt durch einen Brand, durch Leitungswasser, durch Hagel, durch Sturm, durch Blitzschlag oder Explosion entstanden ist.

Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben sowie Vorsatz des Versicherungsnehmers. Desweiteren sind Nutzwärmeschäden, Sengschäden, Sturmflutschäden, Schäden durch Eindringen von Hagel, Schnee, Regen und Schmutz durch nicht ordnungsmäßig geschlossene Öffnungen nicht im Versicherungsschutz beinhaltet.

Die Mietverlustversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung. Das zu versichernde Objekt muss im Versicherungsvertrag mit der exakten Anschrift bezeichnet werden. Bei vermieteten Objekten muss die Bruttojahresmiete angegeben werden. Bei selbst genutzten Objekten wird der ortsübliche Mietpreis angesetzt.

Zusammengefaßt beinhaltet der Leistungsumfang der Mietverlustversicherung nachfolgende Punkte:

  • Mietausfall von nicht vermieteten Räumen und Gebäuden, die aufgrund eines Versicherungsfalles erst später vermietet werden können
  • Eventuelle fortlaufende Kosten
  • bei selbst genutzten Räumen der Nutzungsausfall in Höhe der ortsüblichen Miete
  • die berechtigte Mietminderung nach einem Versicherungsfall
  • Sturm, Hagel, Explosion, Blitzschlag, Brand, Rohrbruch, auch außerhalb des Gebäudes, wenn diese zur Versorgung des Gebäudes dienen, Leitungswasser aus Zuleitungsrohren und Ableitungsrohren sowie Anprall und Absturz eines Luftfahrzeuges und seiner Teile oder Ladung

Der finanzielle Ausgleich der Mietverlustversicherung ist auf höchstens 12 Monate begrenzt. Gegen einen Prämienzuschlag ist es möglich die Leistungsdauer der Mietverlustversicherung auf 24 Monate zu vereinbaren.

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