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Die sogenannte Rürup-Rente (Basisrente) ist eine Art der Altersvorsorge, die im Jahre 2005 eingeführt wurde. Seit diesem Jahr ist es sehr wichtig eine geeignete Beratung zu erhalten, damit man auch die richtige Form der Altersvorsorge treffen kann.
Sollten Sie Beiträge in Versorgungswerke wegen ihres Berufsstandes einzahlen, so sind diese ebenfalls vom Höchstbeitrag zur Basisrente abzuziehen. Analog der gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung.
Es ist daher sehr wichtig sich mit dem Thema genau zu beschäftigen, damit ihre Entscheidung keine negativen Auswirkungen auf die getroffene Vorsorge darstellt. Eine Rürup-Rente muss mindestens bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres laufen. Dies war bei Verträgen vor dem 01.01.2012 noch die Vollendung des 60. Lebensjahres.
Im Jahr 2013 können sie aus einem solchen Vertrag 76 % beim Finanzamt geltend machen. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2 % bis im Jahre 2025 die volle Abzugsfähigkeit vorhanden ist. Eine Rente aus einem Basisrentenvertrag ist der gesetzlichen Rente gleichgestellt und muss auch gleich besteuert werden. 2013 müssen 66 % einer ausgezahlten Basisrente versteuert werden. Dieser Satz steigt bis zum Jahr 2040 auf 100 % an. Für sie ist der Prozentsatz maßgebend in dem Jahr in dem die Rente erstmalig zur Auszahlung kommt.
Ein Basisrentenvertrag kann mit einem privaten Versicherungsunternehmen geschlossen werden. Die Anlagestrategien reichen hier von konventionell bis risikoreich.
Sie können einen Basisrentenvertrag auch mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ausstatten. Dies hat den Vorteil, dass sie dann auch die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen können. Voraussetzung hier ist, dass der Beitrag zum Anteil der Basisrente 51 % des Gesamtbeitrages beträgt.