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Die Rechtsschutzversicherung für Unternehmer kann in vier Kategorien eingeteilt werden. Diese sind:
Zu 1. Rechtsschutzversicherung für die Firma
Mit der Rechtsschutzversicherung für die Firma werden Rechtsstreitigkeiten, die unmittelbar mit dem
Geschäft zusammenhängen abgedeckt. Nachfolgende Beispiele hierzu sind: Die Berufsgenossenschaft
stellt Regressansprüche an Sie. Das Finanzamt erkennt Ihre Betriebskosten nicht an. Sie werden strafrechtlich belangt,
weil Sie Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten haben, die zu einem Arbeitsunfall geführt haben.
Zu 2. Rechtsschutzversicherung für Sie als Arbeitgeber
Dieser Baustein der Rechtsschutzversicherung sichert arbeitsrechtliche Konflikte zwischen Ihren Mitarbeitern und
Ihnen als Arbeitgeber ab. Wie zum Beispiel bei betriebsbedingten Kündigungen die angeblich unberechtigt sind
und angefochten werden. Bei einer Klage eines Mitarbeiters gegen eine Abmahnung. Bei Auseinandersetzungen mit Ihrem
Betriebsrat. Die Formulierung zur Zahlung des Weihnachtsgeldes ist nicht eindeutig und Ihre Mitarbeiter bestehen auf
die Zahlung.
Zu 3. Rechtsschutzversicherung für die Firmenfahrzeuge
Dieser Baustein sichert die rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihre Firmenfahrzeuge ab. Zum Beispiel wird
Ihnen Ihr Führerschein entzogen, und Sie sind der Auffassung unrechtmäßig. Sie klagen gegen
Ihre Autowerkstatt, da die Bremsen bei Ihrem Fahrzeug ausgefallen sind. Sie geben Ihr Leasingfahrzeug an die
Leasingfirma zurück. Diese verlangt eine Nachzahlung, da es Streitigkeiten bzgl. des Zustandes des Fahrzeuges gibt.
Zu 4. Rechtsschutzversicherung für die Gewerbeimmobilie
Der Baustein Rechtsschutz für Gewerbeimmobilien tritt bei rechtlichen Angelegenheiten für Ihre selbst
genutzte Gewerbeimmobilie ein. Hierbei können Sie Eigentümer oder Mieter der Immobilie sein.
Da das Grundbuch nicht eindeutig ist, kommt es zu Streitigkeiten um den Verlauf der Grundstücksgrenze.
Die Bemessung der Grundsteuer für Ihr Firmengrundstück ist Ihrer Meinung nach nicht richtig angesetzt.
Sie bezweifeln die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung.
Als Inhaber Ihrer Firma besteht für Sie Versicherungsschutz. Darüber hinaus auch für Ihre Mitarbeiter im Rahmen derer betrieblicher Tätigkeit. Auch Ihre im Betrieb mithelfenden Familienangehörige sind mitversichert.
Je nach Versicherungsunternehmen und dessen Tarif belaufen sich die Versicherungssummen auf 1 Mio. Euro, bei hochwertigen Tarifen können diese auch unbegrenzt sein. Zu beachten ist, dass diese auf Europa begrenzt sind. Bei weltweitem Versicherungsschutz sind die Versicherungssummen wesentlich geringer, meist bei 100.000 Euro bis maximal 500.000 Euro.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Ihren Anwalt in Höhe der gesetzlich geregelten Vergütung. Auch die Gerichtskosten für die jeweiligen Instanzen und die damit verbundenen Kosten für gerichtlich bestellte Zeugen und Sachverständige werden durch die Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Kosten des Prozessgegners werden übernommen, vorausgesetzt das Gericht verpflichtet Sie dazu. Sowie die Aufwendungen für Schiedsverfahren, Schlichtungsverfahren und Mediationsverfahren sind im Versicherungsschutz beinhaltet.
Die Höhe des Beitrages für die Rechtsschutzversicherung richtet sich nach den gewählten Bausteinen, die versichert werden sollen. Der Baustein Rechtsschutzversicherung für Sie als Arbeitgeber kann nicht alleine versichert werden. Dieser kann nur in Kombination mit dem Baustein Rechtsschutz für die Firma abgeschlossen werden. Der Beitragsaufwand zur Rechtsschutzversicherung kann durch Vereinbarung einer Selbstbeteiligung reduziert werden. Die Selbstbeteiligung steht in Stufen in Höhe von 150 Euro, 250 Euro, 500 Euro und 1000 Euro zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Selbstbeteiligung bei jedem Versicherungsfall angesetzt wird.
Grundsätzlich stehen die versicherten Leistungen im direkten Zusammenhang mit dem gewählten Tarif. Je hochwertiger der gewählte Tarif, desto mehr Leistungen sind inkludiert. Nachfolgend ein Überblick der eingeschlossenen Leistungen bei einem hochwertigen Rechtsschutztarif: Leistungen für Schadensersatz, Arbeitsrecht, Wohnungs- und Grundstücksrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Verwaltungsrecht in Verkehrssachen, Disziplinar- und Standesrecht, Strafrecht, Opferrecht, Vertragsrecht für Hilfsgeschäfte, Versicherungsvertragsrecht für Selbständige, Antidiskriminierungsrecht, Wettbewerbsrecht, u.v.m.