Transportversicherung

Die Transportversicherung sichert die Transportgüter und Transportmittel gegen die Gefahren auf dem Transportweg ab. Diese zählt zu den ältesten Versicherungen überhaupt und ist für Transportunternehmen unerlässlich. Der Versicherungszweck ist die Transportgüter und Transportmittel vom Ausgangspunkt der Beladung bis zum Bestimmungsort der Entladung zu versichern.

Die Transportversicherung unterscheidet sich in den unterschiedlichen Transportwegen. Je nach Weg gibt es eine spezielle Art: die Landtransportversicherung, die Flusstransportversicherung, die Seeversicherung, die Lufttransportversicherung. Ergänzend dazu gibt es die Speditionsversicherung, die Werkverkehrsversicherung, die Güterversicherung und die Lagerversicherung. Auch besondere Formen der Transportversicherung sind möglich, wie die Valoren-Transportversicherung, die Ausstellungs- und Messeversicherung, die Reiselagerversicheurng und die Musterkollektionsversicherung.

Der Umfang des Versicherungsschutzes ist abhängig von der Art des zu transportierenden Gutes. Die grundsätzliche Voraussetzung das Versicherungsschutz besteht ist, dass eine entsprechende Verpackung verwendet wird sowie die Ladung entsprechend geschützt wird. Nachfolgende Gegenstände und Leistungen sind versicherbar:

  • das Transportmittel der Güter im Rahmen der Kaskoversicherung
  • das Transportgut im Rahmen der Kargoversicherung bzw. Valorenversicherung
  • sowie Nebenleistungen wie Provisionen oder Fahrzeugmiete oder Schiffsmiete.

Bei der Transportversicherung handelt es sich um eine sog. Allgefahrendeckung. Das bedeutet, dass alle Gefahren, die auf das Transportgut einwirken können versichert sind. Zu den Gefahren zählen Elementarschäden, Diebstahl und Beschädigung des Transportgutes. Beim Transport auf dem Seeweg sind auch Strandungsschäden versichert.

Zur Ermittlung des Versicherungssumme wird der Handelswert der zu versicherenden Sache als Basis verwendet. Diese Ermittlung wird am Absendeort vorgenommen. Neben dem Handelswert werden bis zu den zehn Prozent als Beförderungskosten, Verpackungskosten und Zoll in der Versicherungssumme berücksichtigt.

Im Versicherungsfall erfolgt immer ein finanzieller Ausgleich des Schadens an den Geschädigten. Die Reparaturkosten werden übernommen, bzw. bei Totalschaden oder Verlust kommt die volle Versicherungssumme zur Auszahlung. Beinhaltet sind auch Lagerkosten und Umladekosten, wenn das Transportgut aufgrund eines Unfalles eingelagert werden muss und mit einem anderen Transportmittel an den Bestimmungsort gebracht wird. Auch die Schadenminderungskosten und Schadenabwehrkosten sind inkludiert.Die Transportversicherung sichert die Transportgüter und Transportmittel gegen die Gefahren auf dem Transportweg ab. Diese zählt zu den ältesten Versicherungen überhaupt und ist für Transportunternehmen unerlässlich. Der Versicherungszweck ist die Transportgüter und Transportmittel vom Ausgangspunkt der Beladung bis zum Bestimmungsort der Entladung zu versichern.

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