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Kommt es aufgrund eines Sachschadens zum Stillstand des Betriebs bleiben die Fixkosten weiterhin bestehen. Der Verlust von Kunden und Nachteile im Wettbewerb können schwerwiegende Folgen einer Betriebsunterbrechung sein und ziehen meist finanzielle Auswirkungen nach sich.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe versichert kleine und mittelständische Gewerbebetriebe, Selbständige und Freiberufler.
Führt ein Sachschaden an einer dem Betrieb dienenden Sache zu einer Betriebsunterbrechung so erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung für Kleinbetriebe den dadurch entstandenen Unterbrechungsschaden.
Erstattet werden aufgrund eines Sachschadens die nicht erwirtschafteten Gewinne sowie die fortlaufenden und umsatzunabhängigen Betriebskosten für die Dauer des vereinbarten Haftungszeitraums. Auch die anfallenden Schadenminderungskosten werden erstattet.
Schäden an versicherten Sachen des Betriebes die zu Betriebsunterbrechungen führen wie: Feuer, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus und Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Elementarschäden (Erdbeben, Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen)
Schäden durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Vorsatz des Versicherungsnehmers
Die Ermittlung der Versicherungssumme entspricht der Vorgehensweise wie bei der Geschäftsinhaltsversicherung.
Der nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten für bis zu 12 Monate seit Eintritt des Sachschadens der zur Betriebsunterbrechung führte wird ersetzt.