Flottenversicherung

Die Flottenversicherung wird auch als Fuhrparkversicherung bezeichnet. Insbesondere für Selbständige sowie für Unternehmen ist die Flottenversicherung interessant, wenn eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugen im Unternehmen besteht. Je nach Versicherungsunternehmen beginnt diese Mindestanzahl schon bereits bei 3 Fahrzeugen. Hierbei muss es sich nicht um Fahrzeuge aus der selben Kategorie handeln. Es können Kraftfahrzeuge und Lastkraftwagen und Motorräder, usw. sein.

Die wesentlichen Vorteile der Flottenversicherung liegen in der sehr einfachen Handhabung für den Unternehmer und für das Versicherungsunternehmen. Anstelle von jeweils einem Versicherungsvertrag je Fahrzeug wird bei der Flottenversicherung nur ein Versicherungsvertrag für alle Fahrzeuge des Unternehmens erstellt. Das erspart dem Versicherungsunternehmen wesentliche Kosten für die Vertragserstellung und Vertragsverwaltung. Diese Kosteneinsparung wird vom Versicherungsunternehmen direkt an den Versicherungsnehmer, 30 % ist daher möglich.

Leistungen der Flottenversicherung

Die Leistungen der Flottenversicherung umfassen im Regelfall die Haftpflichtversicherung, denn dies ist eine Pflichtversicherung, und soweit vereinbart die Kaskoversicherung und Insassenunfallversicherung sowie Fahrerschutzversicherung.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zählt zu den Pflichtversicherungen und muss Kraft Gesetz bei der Haltung eines Fahrzeuges vorhanden sein.

Die Fahrzeugversicherung / Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung des Versicherungsnehmers zur Erhaltung des Wertes des versicherten Fahrzeuges. Diese wird unterschieden in die Teilkaskoversicherung und in die Vollkaskoversicherung.

Leistungen der Teilkaskoversicherung

In der Teilkaskoversicherung sind nachfolgende Leistungen beinhaltet:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung (Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch, Unterschlagung)
  • Wildschäden
  • Glasbruch
  • Schmorschäden an der Fahrzeugverkabelung durch Kurzschluss
  • Elementarschäden (unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)

Leistungen der Vollkaskoversicherung

  • Schäden am eigenen Fahrzeug durch Unfall, auch bei einem selbstverursachten Unfall
  • Schäden durch mutwillige oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen
  • Schäden an der Fahrzeugbereifung

Leistungen der Insassenunfallversicherung

Eine Leistung aus der Insassenunfallversicherung erfolgt nur im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug. Gründe die zur Leistung führen sind ein Unfall der beim Benutzen, Lenken, Beladen und Entladen des versicherten Fahrzeuges vorliegt. Eine gesundheitliche Beeinträchtigung muss als Folge des Unfalles resultieren. Dabei ist es nicht erforderlich, dass das versicherte Fahrzeug Verursacher ist. Die Leistung der Insassenunfallversicherung erfolgt auch bei Tod, Invalidität, Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit.

Kosten der Flottenversicherung

Der Beitragsaufwand zur Flottenversicherung wird von nachfolgenden Kriterien beeinflusst:

  • Typklasse des Fahrzeugs in der Haftpflichtversicherung
  • Typklasse des Fahrzeugs in der Kaskoversicherung
  • oder
  • Typklasse des Fahrzeugs in der Teilkaskoversicherung
  • und
  • Regionalklasse des Zulassungsortes

Weitere Kriterien die zur Ermittlung des Beitrages herangezogen werden:

  • Alter der Fahrer / des Versicherungsnehmers
  • Führerscheindatum
  • Fahrzeugalter bei Zulassung auf den Versicherungsnehmer
  • Wert des Fahrzeugs, Neuwert bzw. Zeitwert
  • Regelmäßiger Abstellort des Fahrzeugs
  • Beruf / Branche des Versicherungsnehmers
  • Jährliche Fahrleistung
  • Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung
  • (=schadenfreie Jahre beim Vorversicherungsunternehmen)

In der Flottenversicherung wird bei einigen Versicherungsgesellschaften auf die sog. weichen Tarifmerkmale, wie z.B.: regelmäßiger Abstellort oder Führerscheindatum verzichtet.

Versicherungsschutz in der Flottenversicherung

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1,12 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. Abweichend von den gesetzlichen Mindestdeckungssummen belaufen sich die Deckungssummen bei sehr vielen Versicherungsunternehmen auf 50 Mio. Euro oder 100 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, Sachschäden und reine Vermögensschäden. Bei Personenschäden besteht aber eine Limitierung auf 8 Mio. Euro bzw. 15 Mio. Euro je Person.

Liegt die Schadenshöhe über den Deckungssummen, so haftet der Schädiger grundsätzlich selbst über den Differenzbetrag.

Wichtige Bestandteile in der Flottenversicherung

Sind u.a GAP-Deckung - auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge - , Rabatt-Schutz für die Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung, Schutzbrief und Mallorca-Police.

Unsere Kunden
Angebot anfordern
VDABBAKW_2335 08.10.2024-03:47:22