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Die Geschäftsgebäudeversicherung findet man oft auch unter den Begriffen Gewerbegebäudeversicherung, Firmengebäudeversicherung oder Betriebsgebäudeversicherung. Eine inhaltliche Unterscheidung wird jedoch nicht getroffen. Die Geschäftsgebäudeversicherung wird vom Eigentümer eines Gebäudes oder Teilen eines Gebäudes abgeschlossen, die zum ausschließlichen oder überwiegenden Teil gewerblich genutzt werden. Wie z.B.: ein Büro, eine Praxis, ein Geschäft, eine Werkstatt, usw.
Im Regelfall sind nachfolgende Gefahren in der Geschäftsgebäudeversicherung versichert:
Im Baustein Elementar können die nachfolgenden Gefahren zusätzlich versichert werden: Überschwemmung, Starkregen, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck und Rückstau. Bei einigen Versicherungsgesellschaften können auch Schäden durch Blitzschlag, Fahrzeuganprall, umgestürzte Bäume, Einbruch und Vandalismus abgesichert werden.
In der Allgefahrendeckung sind sämtliche bestehenden Gefahren versichert, vorausgesetzt diese sind in den Versicherungsbedingungen nicht explizit ausgenommen.
Die Beitragshöhe zur Geschäftsgebäudeversicherung richtet sich im wesentlichen nach den ganz individuellen Risikomerkmalen. Hierzu zählen Baujahr des Gebäudes, Größe des Gebäudes, geografische Lage des Gebäudes, Betriebs- oder Gewebeart im Gebäude sowie der bauliche Zustand des Gebäudes. Die daraus resultierende Versicherungssumme die nach dem Neuwert oder dem Zeitwert des Gebäudes ermittelt wird, dient als Basis zur Ermittlung der Beitragshöhe zu Geschäftsgebäudeversicherung.
Die Geschäftsgebäudeversicherung ersetzt die finanziellen Kosten bei der Beschädigung oder Zerstörung des Geschäftsgebäudes. Hierbei sind versichert, das Gebäude einschließlich Grund- und Kellermauern, die Nebengebäude, die Garagen, die Gehweg-, Hof- und Terrassenbefestigungen sowie die Einfriedungen. Insbesondere die Nebengebäude und Garagen müssen im Versicherungsschein aufgeführt werden, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.
Die nachfolgend aufgeführten Deckungserweiterungen sollten in einer Geschäftsgebäudeversicherung vereinbart werden: Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutzkosten und Feuerlöschkosten; Kosten für Dekontamination für Verseuchungen des Erdreichs; Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen; Sachverständigenkosten; Überspannungsschäden; Mietausfall; u.v.m..
Zur Ermittlung der Versicherungssumme der Geschäftsgebäudeversicherung sollte immer ein Sachverständiger der Versicherungsgesellschaft zu Rate gezogen werden. Denn der Versicherungsnehmer allein ist für die Richtigkeit der Versicherungssumme verantwortlich, außer der Beauftragte der Versicherungsgesellschaft hat die Richtigkeit der Versicherungssumme zu verantworten. Auch beim Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist es zu empfehlen die Versicherungssumme neu ermitteln zu lassen.
Inhaltsversicherung; Mietausfallversicherung; Firmenrechtsschutzversicherung; Berufs-, oder Betriebshaftpflichtversicherung, Elektronikversicherung; Betriebsunterbrechungsversicherung; Glasversicherung; Maschinenversicherung; D&O-Versicherung; Kfz-Flottenversicherung; Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Krankenversicherung; Produkthaftpflichtversicherung; Umwelthaftpflichtversicherung; Photovoltaikversicherung; Verdienstausfallversicherung; Private Krankenversicherung; Rürupversicherung; Berufsunfähigkeitsversicherung; Unfallversicherung; u.v.m.