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Die Maschinenversicherung bietet Versicherungsschutz für Maschinen nahezu aller Art.
Jeder Unternehmer, ob Handwerker, Einzelhändler, Gastronom oder auch eine Werkstatt, benutzt in der heutigen Zeit alltäglich Maschinen. Der maschinelle Fortschritt ist nicht nur von Annehmlichkeiten sondern auch von Gefahren begleitet. Z.B.: Beschädigung und Zerstörung der Maschine, bis hin zum Diebstahl der Maschine. Jedoch auch kleine technische Probleme können hohe finanzielle Folgen nach sich ziehen.
In der Maschinenversicherung wird grundsätzlich in zwei Kategorien von Maschinen unterschieden. Voraussetzung es handelt sich um Serienmodelle keine Prototypen oder Nullserien wie Versuchs- oder Erprobungsanlagen. Zum einen transportable und fahrbare, zum anderen stationäre Maschinen.
Unter transportable und fahrbare Maschinen fallen zum Beispiel: Baumaschinen, Hub- und Gabelstapler, landwirtschaftliche Maschinen und viele weitere.
Zu den stationären Maschinen zählen zum Beispiel: Holzbearbeitungsmaschinen, Druckmaschinen, Werkzeugmaschinen und viele mehr. Auch die Bestandteile der stationäre Maschinen sind inkludiert. Dazu zählen auch sämtliche Flüssigkeiten, wie Öle und Gase sowie auch fest eingebaute Datenträger. Auswechselbare Datenträger, wie Festplatten, CD`s oder andere Speichermedien sind über die Elektronikversicherung abzusichern.
In der Maschinenversicherung sind unvorhergesehene eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen sowie das Abhandenkommen versichert, zum Beispiel durch:
Der Beitrag zur Maschinenversicherung richtet sich nach dem Neuwert der Maschine bzw. deren aktuellen Zeitwert. Bei der Beitragskalkulation wird der Standort der Maschine, die Art des Betriebes, die Größe des Betriebes und die geografische Lage des Betriebes berücksichtigt.
Zu den versicherten Kosten in der Maschinenversicherung zählen meist:
Die Versicherungssumme in der Maschinenversicherung richtet sich dem aktuellen Neuwert (Listenpreis) der versicherten Anlagen und Maschinen zuzüglich deren Bezugskosten. Hierunter fallen Kosten für Verpackung, Fracht und Zölle. Auch die Montagekosten werden bei der Kalkulation der Versicherungssumme berücksichtigt.
Versicherungsschutz für die Maschinenversicherung besteht innerhalb des Versicherungsortes. Als Versicherungsort können die nachfolgenden Einsatzgebiete der Maschine vereinbart werden: Deutschland, Deutschland und dessen Anrainerstaaten, Europa
Grundsätzlich können einige Risiken nur nach vorheriger Anfrage beim Versicherungsunternehmen versichert werden. Hierzu zählen Maschinen mit Vorschäden und Maschinen, die gewerblich verliehen oder vermietet werden. Betroffen sind auch Maschinen, die in folgenden Gebieten eingesetzt werden, wie beim Berg- und Tunnelbau, im Steinbruch oder als Schwimmkörper (z.B.: Pontons). Bei einigen Betriebsarten erfolgt eine gesonderte Prüfung durch das Versicherungsunternehmen, insbesondere bei Betrieben aus dem Bereich Landwirtschaft (Erntemaschinen oder Arbeitsmaschinen); Forstwirtschaft (Harvester, Forwarder, Holzhacker oder Schreitbagger); Recycling (Schrottaufbereitung und Zerkleinerung); Brunnenbau (Erdbohrungen, Wasserhaltung); Schienenverkehr (Lokomotiven, Waggons, Wagen, Loren). Bei nachfolgenden Spezialgeräten erfolgt eine Einzelfallprüfung durch das Versicherungsunternehmen: Auto- und Mobilkrane über 50 Tonnen Tragkraft, Hammermühlen, Steinbrecher, Hammermühlen, Gerüste und Schalungen