Gruppenkrankenversicherung

Die privaten Krankenversicherer in Deutschland bieten für Arbeitgeber, Interessensverbände oder gewisse Berufsgruppen Gruppentarife an. Die können mit den Versicherungsunternehmen vereinbart werden, sofern mindestens 20 Verträge dahingehend abschlossen werden.

Die größte Anzahl der Verträge im Bereich der Gruppenkrankenversicherung sind Zusatzversicherungen und Tagegelder. Vor allem gut für ihre Mitarbeiter oder Mitglieder, da es keine Wartezeiten für die Leistungen gibt und ein Annahmezwang für die Versicherungsgesellschaft besteht. Aber nicht nur für Ihre Mitarbeiter können diese Gruppenverträge zum Tragen kommen, unter Umständen auch für deren oder ihre Familienangehörigen. Gruppenverträge haben geringere Verwaltungskosten und so können niedrigere Beiträge für sie angeboten werden.

Sie versenden Arbeitnehmer ins Ausland, dann ist es sinnvoll neben der Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung auch eine entsprechende Krankenversicherung für das Ausland anzubieten, denn sie sind verpflichtet für diesen Personenkreis einen ausreichenden Schutz zu gewährleisten.

Auch Vereine und Interessensverbände können solche Gruppenverträge installieren. Für gewisse Berufsgruppen gibt es über deren Verbände Gruppenverträge. Gerade für diese Berufsgruppen werden dann auch private Krankenvollversicherungen angeboten.

Für Ärzte und Zahnärzte gibt es bei einigen Krankenversicherer spezielle Tarife, die genau auf diese Berufe vom Leistungspotential zugeschnitten sind.

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