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Als Absicherung für die Mietkaution kann neben der klassischen Absicherung auch eine Mietkautionsversicherung gestellt werden. Darunter fallen die Bankbürgschaft, das Kautionssparbuch sowie die Barkaution. Die Mietkautionsbürgschaft kann vom gewerblichen, wie auch vom privaten Mieter abgeschlossen werden.
für Mieter von privaten und gewerblichen Immobilien ratsam kostengünstige Alternative zur klassischen Absicherungsart beim Kreditinstitut Leistungen für ausstehende Mietzahlungen und auch Nebenkostenabrechnungen auch Leistungen für Sachschäden des Mieters an der Mietsache und auch Leistungen für Nichtrenovierungen an der Mietsache durch den Mieter überschaubare Kosten in Höhe von 4,7 % bis 5,25 % der Bürgschaftssumme jährlich
Insbesondere bei Mietern stellt die Mietkautionsversicherung eine interessante Alternative zu den klassischen Absicherungsarten dar. Der wesentliche Vorteil liegt darin, dass die Mietkautionsversicherung nicht auf den Kreditrahmen des Mieters bei dessen Kreditinstitut angerechnet wird. Somit schafft diese finanzielle Freiräume für den Mieter.
Für Leistungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben tritt das Versicherungsunternehmen ein bei:
Der Beitragsaufwand zur Mietkautionsversicherung beträgt zwischen 4,7% und 5,25% der versicherten Mietkautionssumme. Ein Mindestbeitrag in Höhe von 50 Euro jährlich ist bei manchen Versicherungsunternehmen ein Vertragsbestandteil. Die Beitragserhebung erfolgt jährlich bis zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Bei einigen Anbietern wird im ersten Versicherungsjahr eine sog. Aufnahmegebühr oder auch Bearbeitungsgebühr berechnet.
Der Vermieter meldet seine Leistungsansprüche direkt beim Versicherungsunternehmen an. Hierzu stehen entsprechende Schadensformulare zur Verfügung. Das Versicherungsunternehmen benachrichtigt daraufhin der Mieter über die Leistungsforderungen des Vermieters. Innerhalb von zwei Wochen hat der Mieter die Möglichkeit sämtliche Unterlagen dem Versicherungsunternehmen vorzulegen um die Auszahlung der angeforderten Leistung zu verhindern. Geschieht dies nicht werden bei gerechtfertigten Schadensersatzforderungen die Forderungen an den Vermieter aus der Kautionssumme befriedigt. Die erbrachten Leistungen müssen dann vom Mieter an das Versicherungsunternehmen zurückerstattet werden.