Fondsrentenversicherung

Die Fondsrentenversicherung ist eine Kombination aus der herkömmlichen Rentenversicherung und einem fondsgebundenen Sparplan.

Im Gegensatz zur Fondslebensversicherung fehlt die Risikolebensversicherung. Der Versicherungsnehmer zahlt wie bei der klassischen Rentenversicherung regelmässige Beiträge. Es gibt auch keinen Garantiezins. Der Anleger trägt das Anlagerisiko. Hierbei kann der Anleger auch gemanagte Varianten wählen, d.h. bei dem der Versicherer das Vermögen der Anleger entsprechend der Marktlage in Aktien, Anleihen oder andere Anlagen umschichtet. Die Auszahlungssumme am Ende der Laufzeit richtet sich nach dem Wert der Fondsanteile.

VDABBAKW_4764 21.11.2024-06:57:29